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Pensionskasse Pensionskasse -

Mit der gesetzlichen Rente allein kann man auch nach Einführung der neuen staatlich geförderten Eigenvorsorge in Zukunft nicht mehr auskommen können. Sehr viel mehr als die Hälfte des letzten Nettoeinkommens wird es nach einem normalen Erwerbsleben insgesamt nicht sein.

Als Arbeitgeber sind Sie für den Erfolg Ihres Unternehmens verantwortlich. Je besser Ihre Mitarbeiter sind, umso erfolgreicher ist Ihre Firma. Mit der Pensionskasse durch Entgeltumwandlung ist dieses möglich.

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Die Thematik

Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Sie gewährt Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge an Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene.

Sie schließen bei der Pensionskasse einen Versicherungsvertrag zu Gunsten Ihres Mitarbeiters ab. Dieser kann bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung (2160 EUR pro Jahr) in die Pensionskasse einzahlen. Aus den Beiträgen wird sicherheitsorientiert ein Kapitalstock gebildet, aus dem die späteren Zahlungen finanziert werden. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen der Pensionskasse.

Kein Aufwand für Sie als Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer vereinbart mit Ihnen, dass er anstelle eines Teil des Gehaltes oder der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Gehalt) Versorgungszusagen von der Pensionskasse erhält. Sie als Arbeitgeber haben keinen eigenen Aufwand, aber Ihr Mitarbeiter kann sich an einem attraktiven Modell der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen.

Steuervorteile

Durch die Entgeltumwandlung entstehen dem Arbeitnehmer Steuervorteile. Zusätzlich können bis Ende 2008 Sozialabgaben eingespart werden (bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung).
Der Umwandlungsbetrag ist steuerfrei. Die Steuerpflicht wird also von der aktiven Arbeitsphase in das Rentenalter verlagert, in dem der Steuersatz in der Regel wesentlich geringer ist und zusätzliche Freibeträge genutzt werden können.

Die Pensionskasse zahlt
  • reine Altersrenten
  • Altersrenten mit Beitragsrückgewähr und Rentengarantie von 10 Jahren
  • Altersrenten mit Erwerbsminderungsrente
  • Altersrenten mit Witwen-/Witwerrenten
  • Altersrenten mit Erwerbsunfähigkeitsrenten plus Witwen-/Witwerrenten

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